Wichtige Infos zum Betrieb unserer Arbeitsbühnen:

Es ist verboten Lackier- und Sandstrahlarbeiten in Verbindung mit der Arbeitsbühne auszuführen. Bei Maler- und Verputzarbeiten ist ein Schutzsack (15,00 €) für den Arbeitskorb zu verwenden und die Arbeitsbühne ausreichend abzudecken.

Um unnötige Kosten zu vermeiden hat die Rückgabe der Arbeitsbühne in einwandfreiem und gereinigtem Zustand bis spätestens 18:00 Uhr an den Vermieter oder einen Beauftragten zu erfolgen. Bei einer verspäteten Rückgabe berechnen wir Überstunden in Höhe von 20,00 € je angefangener Stunde. Die Nutzung unserer Arbeitsbühnen erfolgt auf eigene Gefahr und nur gegen Barzahlung. Für die verkehrstechnische Absicherung, den Betrieb und etwaige Schäden an- und durch die Nutzung der Arbeitsbühne haftet der Mieter. Beim Transport der Arbeitsbühne ist auf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs zu achten.

Achtung:
Um eine sichere Standfestigkeit der Arbeitsbühne bei weichem Untergrund (Rasen, Rollsplitt usw.) zu gewährleisten, ist es dringend erforderlich, Unterlegplatten (werden von uns bei Bedarf kostenlos zur Verfügung gestellt) oder dergleichen zu verwenden!

Achtung Handwerker!
Zum Transport unserer Arbeitsbühnen außerhalb eines Radius von 100 km um den Standort ist für das Zugfahrzeug ein EG Kontrollgerät nötig.