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Wichtige Infos zum Betrieb unserer Arbeitsbühnen:
Es ist verboten Lackier- und
Sandstrahlarbeiten in Verbindung mit der Arbeitsbühne
auszuführen. Bei Maler- und Verputzarbeiten ist ein Schutzsack
(15,00 €) für den Arbeitskorb zu verwenden und die
Arbeitsbühne ausreichend abzudecken.
Um unnötige Kosten zu vermeiden hat die Rückgabe der
Arbeitsbühne in einwandfreiem und gereinigtem Zustand bis
spätestens 18:00 Uhr an den Vermieter oder einen Beauftragten zu
erfolgen. Bei einer verspäteten Rückgabe berechnen wir
Überstunden in Höhe von 20,00 € je angefangener Stunde.
Die Nutzung unserer Arbeitsbühnen erfolgt auf eigene Gefahr und
nur gegen Barzahlung. Für die verkehrstechnische Absicherung, den
Betrieb und etwaige Schäden an- und durch die Nutzung der
Arbeitsbühne haftet der Mieter. Beim Transport der
Arbeitsbühne ist auf die zulässige Anhängelast des
Zugfahrzeugs zu achten.
Achtung:
Um eine sichere Standfestigkeit der Arbeitsbühne bei weichem Untergrund (Rasen,
Rollsplitt usw.) zu gewährleisten, ist es dringend erforderlich,
Unterlegplatten (werden von uns bei Bedarf kostenlos zur Verfügung gestellt)
oder dergleichen zu verwenden!
Achtung Handwerker!
Zum
Transport unserer Arbeitsbühnen außerhalb eines Radius von 100 km um
den Standort ist für das Zugfahrzeug ein EG Kontrollgerät nötig.
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